Generelle Informationen zur Jägerausbildung:

 In der Jägerprüfung werden gründliche Kenntnisse in folgenden Fächern verlangt:

Geprüft wird schriftlich (100 Fragen), mündlich und praktisch im Revier sowie auf dem Schießstand. Besonders erfahrene Jäger bilden die Prüfungskommissionen der 15 hessischen Prüfungsregionen.

 Zur Prüfung wird nur zugelassen, wer an einem offiziell anerkannten Ausbildungslehrgang mit praktischen Unterweisungen teilgenommen hat.

In Hessen bilden in der Regel die Jagdvereine die Jungjägerinnen und -jäger in mindestens zehnmonatigen Kursen aus.

Keinen Jagdschein erhalten:

·         Personen, die keine ausreichende Jagdhaftpflicht nachweisen. Diese muss mindestens eine Million DM für Personenschäden und 100.000 DM für Sachschäden einschließen. (In der Regel belaufen sich die Versicherungspolicen auf ein Mehrfaches dieser Mindestbeträge.).

Schwere Verstöße gegen die Waidgerechtigkeit sind ein Grund, dem Jäger den Jagdschein zu entziehen.

 (Diese Informationen sind der offiziellen Internetseite des LJV Hessen entnommen!)